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   VerfGH Berlin, 22.05.1996 - VerfGH 34/96   

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VerfGH Berlin, 22.05.1996 - VerfGH 34/96 (https://dejure.org/1996,2739)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 22.05.1996 - VerfGH 34/96 (https://dejure.org/1996,2739)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 22. Mai 1996 - VerfGH 34/96 (https://dejure.org/1996,2739)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfassungsbeschwerde wegen eines Pfändungsbeschlusses und Überweisungsbeschlusses von Rentenansprüchen; Begründung eines mit einer Verfassungsbeschwerde subjektiven rügefähigen Rechts

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde wegen eines Pfändungsbeschlusses und Überweisungsbeschlusses von Rentenansprüchen; Begründung eines mit einer Verfassungsbeschwerde subjektiven rügefähigen Rechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • berlin.de (Leitsatz)

    VvB Art. 6, 22 Abs. 1, 28 Abs. 1

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1997, 202
  • JR 1996, 413
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 24.06.1954 - V C 78.54

    Rechte eines Bedürftigen bei gesetzlichen Pflichten des Fürsorgeträgers gegenüber

    Auszug aus VerfGH Berlin, 22.05.1996 - VerfGH 34/96
    Dieses Staatsziel entfaltet ebenso wie das in Art. 20 Abs. 1 und Art. 28 Abs. 1 Satz 1 GG verankerte Sozialstaatsprinzip seine Wirkung namentlich bei der Anwendung und Auslegung subjektiver öffentlicher Rechte (vgl. in diesem Zusammenhang u.a. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Juni 1954 - BVerwG V C 78/54 - BVerwGE 1, 159 und Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Dezember 1973 - 1 BvL 19/72 - BVerfGE 36, 237 ).
  • VerfGH Berlin, 17.03.1994 - VerfGH 139/93

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde in einer Mietsache (Eigenbedarfskündigung) -

    Auszug aus VerfGH Berlin, 22.05.1996 - VerfGH 34/96
    Denn jedenfalls könnte Art. 28 Abs. 1 VvB subjektivrechtlich - also über seine Qualität als Programmsatz hinaus - allenfalls vor Obdachlosigkeit schützen (vgl. in diesem Zusammenhang Beschluß vom 17. März 1994 - VerfGH 139/93 -).
  • BVerfG, 12.12.1973 - 1 BvL 19/72

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses Versicherter von der Nachentrichtung

    Auszug aus VerfGH Berlin, 22.05.1996 - VerfGH 34/96
    Dieses Staatsziel entfaltet ebenso wie das in Art. 20 Abs. 1 und Art. 28 Abs. 1 Satz 1 GG verankerte Sozialstaatsprinzip seine Wirkung namentlich bei der Anwendung und Auslegung subjektiver öffentlicher Rechte (vgl. in diesem Zusammenhang u.a. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Juni 1954 - BVerwG V C 78/54 - BVerwGE 1, 159 und Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Dezember 1973 - 1 BvL 19/72 - BVerfGE 36, 237 ).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen - VerfGH 8/96 (anhängig)

    Verfassungsbeschwerdeschrift - Braunkohlenplan Garzweiler II

    Auszug aus VerfGH Berlin, 22.05.1996 - VerfGH 34/96
    Das Recht auf Wohnraum in Art. 28 Abs. 1 VvB wirkt mithin grundsätzlich nicht unmittelbar anspruchsbegründend, sondern verpflichtet das Abgeordnetenhaus und den Senat von Berlin, das im Rahmen staatlicher Einflußnahme und unter Berücksichtigung anderer staatlicher Aufgaben und Pflichten Mögliche zu tun, für Schaffung und Erhaltung von Wohnraum zu sorgen (vgl. Beschluß vom 27. März 1996 - VerfGH 8/96 und 8 A/96 -).
  • VerfGH Berlin, 20.12.2011 - VerfGH 28/11

    Verfassungsbeschwerde: Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz iSv

    a) Ebenso wie Art. 12 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 3 Abs. 1 GG und dem Sozialstaatsgrundsatz gewährleisten auch Art. 17 VvB und Art. 20 Abs. 1 Satz 2 VvB (Recht auf freie Wahl des Berufes und auf Bildung) in Verbindung mit Art. 10 Abs. 1 VvB und dem Sozialstaatsprinzip (Beschlüsse vom 22. Mai 1996 - VerfGH 34/96 - Rn. 7 und 20. August 1997 - VerfGH 101/96 - Rn. 30) jedem Bürger, der die subjektiven Zulassungsvoraussetzungen erfüllt, einen Anspruch auf Zulassung zum Hochschulstudium seiner Wahl (Beschluss vom 16. September 2008, a. a. O., Rn. 7 m. w. N.; vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, NVwZ-RR 2000, 22; BVerfGE 33, 303 und 85, 36 m. w. N.; st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 24.08.2000 - VerfGH 73/99

    Verletzung rechtlichen Gehörs durch Nichtberücksichtigung erheblichen

    Der Verfassungsgerichtshof hat es bisher dahinstehen lassen, ob Art. 28 Abs. 1 Satz 1 VvB ein mit der Verfassungsbeschwerde rügefähiges subjektives Recht begründet und in welchem Verhältnis diese Vorschrift zu dem bundesrechtlich geordneten bürgerlichen Recht steht, welchem Herausgabeansprüche nicht fremd sind (Beschluss vom 22. Mai 1996 - VerfGH 34/96 - LVerfGE 4, 62 ).
  • VerfGH Berlin, 14.02.2005 - VerfGH 186/04

    Verletzung rechtlichen Gehörs durch fachgerichtliche Stattgabe einer auf

    Das Recht auf Wohnraum in Art. 28 Abs. 1 VvB wirkt mithin grundsätzlich nicht unmittelbar anspruchsbegründend, sondern verpflichtet das Abgeordnetenhaus und den Senat von Berlin, das im Rahmen staatlicher Einflussnahme und unter Berücksichtigung anderer staatlicher Aufgaben und Pflichten Mögliche zu tun, für Schaffung und Erhaltung von Wohnraum zu sorgen (vgl. Beschluss vom 22. Mai 1996 - VerfGH 34/96 - LVerfGE 4, 62 ).
  • VerfGH Berlin, 29.08.2003 - VerfGH 133/03

    Rechtswegeerschöpfung als Voraussetzung für die Zulässigkeit einer

    b) Ob die allein gegen eine im Verfahren auf Gewährung von Prozesskostenhilfe getroffene Entscheidung gerichtete Verfassungsbeschwerde darüber hinaus auch hinsichtlich der Rüge einer Verletzung des aus der Menschenwürdegarantie des Art. 6 Satz 1 VvB (entsprechend Art. 1 Abs. 1 GG) hergeleiteten Rechts auf Gewährleistung des Existenzminimums (vgl. Beschlüsse vom 22. Mai 1996 - VerfGH 34/96 - LVerfGE 4, 62 und vom 24. Januar 2002 - VerfGH 193 A/01 - sowie zum Bundesrecht: BVerfGE 40, 121 ; 82, 60 ) zulässig ist, kann dahinstehen, da sich für die Begründetheit auch bei Heranziehung dieser Norm als Prüfungsmaßstab nichts anderes als nachstehend ausgeführt ergäbe.

    Art. 22 Abs. 1 VvB begründet als Staatszielbestimmung grundsätzlich kein mit der Verfassungsbeschwerde rügefähiges subjektives Recht (Beschluss vom 22. Mai 1996, a.a.O.; vgl. auch Beschluss vom 18. Juni 1998 - VerfGH 104, 104 A/97 - LVerfGE 8, 63 ); im Übrigen kann die Bestimmung auch deshalb im vorliegenden Verfahren nicht Prüfungsmaßstab sein, weil in ihr jedenfalls kein mit einem Grundrecht des Grundgesetzes übereinstimmendes Grundrecht gewährleistet wird.

  • VerfGH Berlin, 29.01.2004 - VerfGH 143/00

    Wegen fehlender fachgerichtlicher Vorklärung tatsächlicher und arbeitsrechtlicher

    Soweit der Beschwerdeführer geltend macht, § 1 und § 2 Abs. 1. Satz 1 und Satz 2 Nr. 11 Krankenhausunternehmens-Gesetz verletzten Art. 18, 22, 24 und 36 VvB, ist seine Verfassungsbeschwerde schon deswegen unzulässig, weil die genannten Verfassungsnormen jedenfalls in diesem Zusammenhang keine mit der Verfassungsbeschwerde rügefähigen subjektiven Rechte gewähren (Beschlüsse vom 22. Mai 1996 - VerfGH 34/96 - LVerfGE 4, 62 [zu Art. 22 VvB]; vom 20. August 1997 - VerfGH 101/97 - LVerfGE 7, 3 [zu Art. 18, 36 VvB] sowie vom 26. Oktober 2000 - VerfGH 116/00 - [zu Art. 24 VVB]).
  • OLG Köln, 23.02.2000 - 2 W 21/00

    Anwendungsbereich des § 26 InsO im Verbraucherinsolvenzverfahren

    Ausgangspunkt hierfür ist neben der bereits im Gesetzgebungsverfahren geäußerten rechtspolitischen Forderung nach einem Verfahrenszugang gerade für völlig mittellose Schuldner der Verbraucherinsolvenz der Umstand, dass das in den §§ 347 bis 357 des Regierungsentwurfs geregelte - von der Bundesregierung als kostengünstig angesehene - Verfahren der "Eigenverwaltung ohne Sachwalter bei Kleinverfahren" nicht in die Insolvenzordnung übernommen worden ist (Vgl. z. B. schon: Pape, Rpfleger 1997, 239 ff; Heyer, JR 1996, 413 ff; Funke, ZIP 1998, 708).
  • VerfGH Berlin, 24.08.2000 - VerfGH 107 A/99

    Landgerichtliche Auffassung zur fehlenden Verpflichtung des Vermieters zum

    Der Verfassungsgerichtshof hat bisher dahinstehen lassen, ob Art. 28 Abs. 1 Satz 1 VvB ein mit der Verfassungsbeschwerde rügefähiges subjektives Recht begründet und in welchem Verhältnis diese Vorschrift zu dem bundesrechtlich geordneten bürgerlichen Recht steht, welchem Herausgabeansprüche nicht fremd sind (Beschluss vom 22. Mai 1996 - VerfGH 34/96 - LVerfGE 4, 62 ).
  • VerfGH Berlin, 29.08.2003 - VerfGH 16/03
    b) Nach ständiger Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs des Landes Berlin enthält Art. 28 Abs. 1 Satz 1 VvB kein subjektives Recht, eine bestimmte bezogene Wohnung behalten zu dürfen oder zugeteilt zu bekommen (siehe Beschluß vom 17. März 1994 - VerfGH 139/93 - LVerfGE 2, 9 ; Beschluß vom 22. Mai 1996 - VerfGH 34/96 - LVerfGE 4, 62 ; Beschluß vom 21. Dezember 2000 - VerfGH 26/00 - Beschluß vom 13. Dezember 2001 - VerfGH 165/01 -).
  • VerfGH Berlin, 13.12.2001 - VerfGH 165/01
    Das Recht auf Wohnraum wirkt grundsätzlich nicht unmittelbar anspruchsbegründend, sondern verpflichtet das Abgeordnetenhaus und den Senat von Berlin, das im Rahmen staatlicher Einflußnahme und unter Berücksichtigung anderer staatlichen Aufgaben und Pflichten Mögliche zu tun, für Schaffung und Erhaltung von Wohnraum zu sorgen (Beschluß vom 22. Mai 1996 - VerfGH 34/96 - LVerfGE 4, 62 ).
  • VerfGH Berlin, 29.01.2004 - VerfGH 25/00
    Art. 22 Abs. 1 VvB begründet als Staatszielbestimmung grundsätzlich kein mit der Verfassungsbeschwerde rügefähiges subjektives Recht (Beschluss vom 22. Mai 1996 - VerfGH 34/96 - LVerfGE 4, 62 ; vgl. auch Beschluss vom 18. Juni 1998 - VerfGH 104, 104 A/97 - LVerfGE 8, 63 ).
  • VerfGH Berlin, 11.07.2003 - VerfGH 70/03
  • VerfGH Berlin, 24.01.2002 - VerfGH 193 A/01
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